- Zwicken von Heckenelementen mit dem Bagger
- Pflege von Kulturlandschaft
- Bodenschonend mit Kettenlaufwerk
- Doppelmesser: Vermeidung von Quetschungen am
Gehölz, für optimalen Wiederaustrieb
- Schutz für Insekten am Boden
INFO: Vom 1. März bis 30. September dürfen keine Naturhecken geschnitten oder auf Stock gesetzt werden (§ 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz)
- 8m Reichweite
- 2,2m Arbeitsbreite
- Schnittstärke bis 10 cm
- senkrechtes Scheiden über die Hecke an der Innenseite möglich
Auf Wunsch auch mit direktem Abtransport des anfallenden Materials.